Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie in jeder Lage bestens abgesichert.
In der Schweiz ist es schwierig, Rechtsstreitigkeiten vor Gericht zu führen, da seit 2011 Kläger die voraussichtlichen Gerichtskosten im Voraus bezahlen müssen. Selbst wenn der Fall gewonnen wird, liegt es am Kläger, die Kosten von der Gegenseite zurückzufordern. Die zusätzlichen Kosten für Anwälte und mögliche Entschädigungen im Falle einer Niederlage können erheblich sein.
Diese Regelung trifft insbesondere den Mittelstand hart – wer nicht arm genug ist, um einen kostenfreien Prozess zu beantragen, lässt oft von einer Klage ab, selbst wenn die Chancen auf einen Sieg gut stehen. Es zeigt sich, dass das Recht zu haben nicht zwangsläufig bedeutet, auch Recht zu bekommen.
Privatrechtsschutzversicherung
Die private Rechtsschutzversicherung kann entweder für Einzelpersonen oder für ganze Familien abgeschlossen werden. Bei der Familienversicherung sind in der Regel sowohl der Lebenspartner als auch die im Haushalt lebenden Kinder bis zum Alter von 25 Jahren inbegriffen.
Während viele rechtliche Streitigkeiten eher geringfügig sind, können einige Fälle auch hohe Kosten verursachen. Wenn beispielsweise ein Arzt wegen Behandlungsfehlern verklagt wird, können erhebliche Schmerzensgeldforderungen und hohe Gutachterkosten anfallen. Auch bei Streitigkeiten über die Erwerbsunfähigkeitsrente können die Kosten schnell in die Zehntausende gehen.
Verkehrsrechtsschutzversicherung
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung kommt bei rechtlichen Konflikten im Straßenverkehr zum Einsatz, etwa nach Unfällen mit dem Auto, Fahrrad oder zu Fuss. Ohne diese Versicherung können solche Streitigkeiten, die oft um Schadensersatz oder Schmerzensgeld gehen, schnell hohe Kosten verursachen.
Typischerweise deckt diese Versicherung Situationen wie Streitigkeiten mit Haftpflichtigen und Versicherungen, sowie Fragen rund um den Kauf, Verkauf, die Miete oder Reparatur von Fahrzeugen, einschliesslich Leasing. Auch bei Verstössen gegen Verkehrsregeln oder dem Entzug des Führerscheins übernimmt die Versicherung die Kosten. Sie gilt in der Regel für alle Motorfahrzeuge, die von der versicherten Person genutzt werden.
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