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What problem are you trying to solve?

Insassenschutz2024-08-28T09:38:54+00:00

Dieser Zusatzschutz sichert alle Personen im versicherten Fahrzeug im Falle eines Unfalls ab. Die Insassenversicherung leistet bei Invalidität und Todesfällen, übernimmt Spitaltaggelder sowie Heilungskosten. Die Zahlungen erfolgen, bevor die Klärung der Schuldfrage abgeschlossen ist.

Pannendienst2024-08-28T09:38:15+00:00

Der Pannendienst bietet umfassende Unterstützung im Notfall, einschließlich Pannenhilfe, Abschleppdiensten und Fahrzeugrückführung, rund um die Uhr sowohl in der Schweiz als auch im Ausland.

Grobfahrlässigkeit2024-08-28T09:37:36+00:00

Die Versicherung deckt auch Schäden ab, die durch grobfahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr verursacht werden. Das bedeutet, dass die Versicherung keine Kürzung der Leistungen vornimmt und auf eine Rückforderung von Zahlungen (Regress) verzichtet.

Vollkaskoversicherung2024-08-28T09:36:48+00:00

Die Vollkaskoversicherung bietet umfassenden Schutz für Ihr Fahrzeug, der zusätzlich zu den Deckungen der Teilkasko umfasst:

Teilkaskoleistungen: Alle Deckungen der Teilkasko bleiben bestehen.

Selbstverschuldete Schäden: Schutz bei Schäden, die Sie selbst verursachen, wie zum Beispiel bei einem Auffahrunfall oder dem Anstoßen an einem Pfosten.

Totalschaden: Deckung des Fahrzeugwerts oder des vereinbarten Zusatzwerts bei einem Totalschaden.

Teilschaden: Übernahme der Reparaturkosten für beschädigte Fahrzeugteile.

Bergungs-, Transport- und Abschleppkosten: Bis zu CHF 10’000 für die Bergung und den Transport des Fahrzeugs nach einem Unfall.

Rücktransport: Kosten für den Rücktransport eines gestohlenen Fahrzeugs, wenn es innerhalb der ersten 30 Tage nach der Schadenmeldung wiedergefunden wird.

Einstellkosten: Bis zu CHF 500 für Park- und Standgebühren nach einem Unfall.

Teilkaskoversicherung2024-08-28T09:35:58+00:00

Die Teilkaskoversicherung schützt Ihr Fahrzeug vor verschiedenen Arten von Schäden. Dazu gehören:

Elementarereignisse: Schäden durch Naturkatastrophen wie Sturm, Hagel, Hochwasser, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und herabfallende Felsen.

Glasbruch: Reparaturen oder Ersetzungen von Windschutz-, Seiten-, Heck- und Dachscheiben bei Bruch.

Feuer: Schäden durch Feuer oder Folgeschäden, die durch Löscharbeiten entstehen.

Diebstahl: Verlust oder Schäden durch Diebstahl Ihres Fahrzeugs.

Wildunfälle: Schäden, die durch Zusammenstöße mit Wildtieren entstehen.

Vandalismus: Absichtliche Beschädigungen wie zerbrochene Rückspiegel oder durchstochen Reifen.

Marderschäden: Schäden, die durch Marderbisse verursacht werden.

Erdbeben und Vulkanausbrüche: Schäden durch geologische Ereignisse.

Kaskoversicherung2024-08-28T09:34:54+00:00

Die Kaskoversicherung bietet Schutz für Schäden an der Karosserie Ihres Fahrzeugs. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ist diese Versicherung freiwillig und dient dazu, zusätzlichen finanziellen Schutz zu gewährleisten. Es gibt zwei Arten der Kaskoversicherung: Teilkasko und Vollkasko.

Haftpflichtversicherung2024-08-28T09:33:23+00:00

Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung schützt Sie im Schadensfall bis zu CHF 100 Millionen und deckt Schäden ab, die Ihr Fahrzeug bei anderen Verkehrsteilnehmern verursacht hat.

•Bei Beschädigungen von Eigentum Dritter durch Ihr Fahrzeug.

•Bei Verletzungen oder Todesfällen, die durch Ihr Fahrzeug verursacht werden.

Wasser2024-08-28T06:47:45+00:00

Schäden an Einrichtungsgegenständen durch auslaufendes Wasser, Regenwasser, Rückstau aus der Kanalisation oder durch Grundwasser.

Diebstahl2024-08-28T06:47:52+00:00

Schäden durch Einbruchdiebstahl, bei dem Täter gewaltsam in Ihre Wohnung eindringen oder sich mit gestohlenen Schlüsseln oder Codes Zugang verschaffen. Auch einfache Diebstähle zu Hause oder Raubüberfälle sind abgedeckt.

Elementarschäden2024-08-28T06:48:00+00:00

Schäden durch Naturereignisse wie Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (z.B. durch umgestürzte Bäume), Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felsstürze, Steinschläge oder Erdrutsche.

Feuer2024-08-28T06:48:07+00:00

Schäden, die durch Brand, Rauch, Blitzschlag, Explosionen, Meteoriteneinschläge oder Versengung entstehen.

Eine umfassende Bewertung Ihrer Vorsorgesituation, einschließlich Analyse der Gesundheitsvorsorge und Ihres Vermögens.2024-08-28T06:39:39+00:00

Detaillierte Darstellung Ihres Einkommens: Im Falle von Erwerbsunfähigkeit, Tod oder im Ruhestand

Verschiedene Planungsoptionen mit Lösungsvorschlägen

Individueller Maßnahmenplan

Beratung zu relevanten Themen: Wie Eigenheim, Hypotheken, Sach- und Vermögensversicherungen, Steueroptimierung und Erbschaftsregelungen im Rahmen der Vorsorge

Unsere individuelle Beratung deckt verschiedene Kategorien ab2024-08-28T06:37:36+00:00

Absicherung: Schutz bei Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall

Altersvorsorge

Steueroptimierung (Vorsorge)

Sachversicherungen / Krankenkasse

Eigenheim / Hypotheken

Dynamisch

Ruhestandsplanung

Vererben

Ihre persönliche Vorsorge- und Finanzanalyse liegt uns am Herzen. Mit Kompetenz und Sorgfalt entwickeln wir eine maßgeschneiderte Lösung, die auf Ihre individuellen Gegebenheiten und Wünsche abgestimmt ist. Unsere Beratung bietet Ihnen die Basis für eine Entscheidung, die Sie zu 100 % überzeugt.

Krankenkasse wechseln2024-08-27T17:28:47+00:00

Informationen zum Wechsel der Krankenversicherung

•Ein Wechsel der Krankenkasse kann sinnvoll sein, um Kosten zu reduzieren, Ihre Zufriedenheit zu verbessern oder das Versicherungsmodell zu optimieren.

•Im Krankenkassenvergleich von Comparis finden Sie aktuelle Prämien und Modelle der Krankenkassen. So können Sie bequem und ohne Druck von Beratern das beste Angebot auswählen und Ihre Krankenkasse wechseln.

•Die Kündigung der Grundversicherung muss bis spätestens 30. November 2022 bei Ihrer Krankenkasse eingegangen sein (am besten per Einschreiben), da der Poststempel nicht zählt.

•Die Kündigungsfrist für Zusatzversicherungen beträgt in der Regel drei Monate (bis zum 30. September) oder länger.

•Sie können Grund- und Zusatzversicherungen unabhängig voneinander kündigen und wechseln.

•Stellen Sie sicher, dass Sie sich eine Erinnerung für die Kündigung setzen, um den Wechsel rechtzeitig vorzunehmen.

Weitere Hinweise zum Krankenkassenwechsel

•Sie können Ihre Grundversicherung jedes Jahr wechseln.

•Die Krankenkasse muss in der Grundversicherung alle Personen ohne Einschränkung aufnehmen.

•Ihre alte Krankenkasse benötigt eine Bestätigung der neu abgeschlossenen Grundversicherung. Fehlt diese Bestätigung bis spätestens 30. Dezember, kann die alte Krankenkasse den Wechsel verweigern und Sie bleiben bei der bisherigen Versicherung. Daher sollten Sie die Bestätigung rechtzeitig besorgen.

•Begleichen Sie ausstehende Monatsprämien rechtzeitig.

•Überprüfen Sie bei einem Krankenkassenwechsel, ob es sinnvoll ist, auch die Franchise oder das Versicherungsmodell anzupassen, um möglicherweise weitere Prämien zu sparen.

•Ihre neue Krankenkasse muss Ihnen die neue Prämie spätestens bis 31. Oktober mitteilen. Andernfalls verlängert sich die Kündigungsfrist. In dem Schreiben muss auf Ihr Kündigungsrecht hingewiesen werden.

•Wenn Sie nur die Grundversicherung kündigen möchten, aber Ihre Zusatzversicherungen bei der alten Krankenkasse behalten möchten, müssen Sie dies klar im Kündigungsschreiben vermerken: „Diese Kündigung betrifft nur die Grundversicherung. Meine Zusatzversicherung bleibt bei Ihrer Krankenkasse.“

•Personen ab 18 Jahren müssen die Kündigung selbst unterschreiben.

Kündigungsfristen der Zusatzversicherung

•Die Krankenkassen legen die Kündigungsfristen für Zusatzversicherungen selbst fest. Oft ist die Frist länger als bei der Grundversicherung (zum Beispiel drei Monate bis Ende des Jahres, also bis Ende September). Die Frist kann je nach Art der Kündigung, wie z.B. ordentliche Kündigung oder Kündigung aufgrund von Prämienerhöhung, variieren.

Zusatzversicherung2024-08-27T17:29:04+00:00

Zusatzversicherung einfach erklärt

Die Zusatzversicherung bietet Schutz für Behandlungen und Leistungen, die nicht durch die Grundversicherung abgedeckt sind. Je nach Krankenkasse gibt es unterschiedliche Zusatzversicherungen, und die Prämien können je nach Alter und Geschlecht variieren. Krankenkassen können auch bestimmte Bedingungen stellen oder die Aufnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Zahnzusatzversicherung

Die Grundversicherung übernimmt nur die Kosten für Zahnbehandlungen und -korrekturen, die medizinisch notwendig sind und aufgrund einer Erkrankung erfolgen. Für zusätzliche zahnärztliche Leistungen ist eine Zahnzusatzversicherung erforderlich.

Spitalzusatzversicherung

Die häufigste Zusatzversicherung in der Schweiz ist die „allgemeine Abteilung ganze Schweiz“. Es gibt jedoch auch weitere Optionen wie privat, halbprivat oder flexibel, die unterschiedliche Leistungen im Krankenhaus abdecken.

Komplementärmedizin

Die Grundversicherung übernimmt nur bestimmte Methoden der Alternativ- und Komplementärmedizin und nur, wenn diese von schulmedizinisch ausgebildeten Ärzten durchgeführt werden. Für umfassendere Leistungen in der Komplementärmedizin ist eine Zusatzversicherung notwendig.

Brillenversicherung

Die Grundversicherung deckt bei Erwachsenen keine Kosten für Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen. Für Kinder gibt es eine jährliche Unterstützung von bis zu 180 CHF. Eine Zusatzversicherung für Brillen kann in vielen Fällen sinnvoll sein.

Yoga, Fitness und Sport

Viele Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen an, die Bereiche wie Sport, Gesundheit und Wellness abdecken. Die Auswahl ist vielfältig und die Preisunterschiede können erheblich sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel über Zusatzversicherungen im Sportbereich.

Reiseversicherung

Die Grundversicherung übernimmt nicht alle Behandlungskosten im Ausland. Daher bieten Zusatzversicherungen spezielle Leistungen wie „Heilungskosten im Ausland“ an. Weitere Details zur Reiseversicherung der Krankenkassen finden Sie hier.

Selbstbehalt2024-08-27T17:29:11+00:00

Was ist der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt ist der Anteil an den Krankenkassenkosten, den Sie selbst tragen müssen. Er kann sowohl bei der Grundversicherung als auch bei den Zusatzversicherungen anfallen.

In der Grundversicherung wird der Selbstbehalt fällig, sobald die gewählte Franchise aufgebraucht ist. Der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent der Behandlungskosten, wobei der Höchstbetrag pro Kalenderjahr bei 700 Franken liegt. Für Kinder, Schwangerschaften, Medikamente und Unfälle gelten jedoch besondere Regelungen.

Im Gegensatz zur Franchise ist der Selbstbehalt bei der Grundversicherung nicht wählbar. Bei Zusatzversicherungen können je nach Anbieter verschiedene Selbstbehalte gewählt werden, um die Prämien zu reduzieren.

Selbstbehalt während der Mutterschaft

Frauen sind ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt in der Grundversicherung von der Kostenbeteiligung bei Erkrankungen (z.B. Komplikationen) befreit. Zusätzlich werden weitere Mutterschaftsleistungen während und nach der Schwangerschaft übernommen.

Selbstbehalt für Kinder und Babys

Der maximale Selbstbehalt für Kinder in der Grundversicherung beträgt 350 Franken. Wenn mehr als zwei Kinder einer Familie bei derselben Krankenkasse versichert sind, ist der Selbstbehalt für alle Kinder zusammen auf 1.000 Franken begrenzt.

Tipp: Sie können ungeborene Kinder auch bereits vor der Geburt bei der Krankenkasse anmelden.

Selbstbehalt bei Medikamenten

Für Originalmedikamente, für die es ein Generikum gibt, beträgt der Selbstbehalt 20 Prozent. Bei Generika liegt der Selbstbehalt bei 10 Prozent.

Ausnahmen: Der Selbstbehalt bleibt bei 10 Prozent, wenn

•ein medizinischer Grund gegen die Verwendung des Generikums spricht.

•die Preisersparnis zwischen Originalmedikament und Generikum weniger als 20 Prozent beträgt.

Selbstbehalt bei Unfällen

Arbeitnehmer, die mehr als 8 Stunden pro Woche bei demselben Arbeitgeber arbeiten, sind über den Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. Die Unfallversicherung nach UVG erfordert keine Franchise und keinen Selbstbehalt.

Selbstbehalt bei Zusatzversicherungen

Bei Zusatzversicherungen gelten die von der jeweiligen Versicherung festgelegten Selbstbehalte.

Beteiligung an Spitalaufenthalten

In der Grundversicherung müssen Sie für jeden Tag eines Spitalaufenthalts 15 Franken selbst bezahlen. Kinder bis 18 Jahre, junge Erwachsene bis 25 Jahre in Ausbildung sowie Mutterschaftsleistungen sind von dieser Kostenbeteiligung ausgenommen.

Franchise2024-08-27T17:29:18+00:00

Welche Franchise ist sinnvoll?

Grundsätzlich ist die Franchise von 2.500 Franken für Personen geeignet, die im Jahr maximal 2.000 Franken an Leistungen in Anspruch nehmen, die über die Grundversicherung abgedeckt sind, und die in der Lage sind, auf einmal 3.200 Franken zu zahlen. Für die meisten anderen Personen ist die niedrigere Franchise von 300 Franken empfehlenswert.

Wie und wann kann ich die Franchise ändern?

Franchise senken:

Ein Wechsel zu einer niedrigeren Franchise ist jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres möglich. Die Krankenkasse muss bis zum letzten Arbeitstag im November schriftlich über die gewünschte Änderung informiert werden.

Franchise erhöhen:

Die Entscheidung für eine höhere Franchise kann ebenfalls zu Jahresbeginn umgesetzt werden. Auch hier ist es notwendig, die Krankenkasse bis zum letzten Arbeitstag im Dezember schriftlich zu benachrichtigen.

Zusammenfassung zur Franchise:

•Die Mindestfranchise beträgt 300 Franken für Erwachsene und 0 Franken für Kinder.

•Die Franchise wird nur einmal pro Kalenderjahr fällig, wenn Leistungen beansprucht werden.

•Bei einem Wechsel der Krankenkasse zur Jahresmitte werden die bereits gezahlte Franchise und der Selbstbehalt angerechnet.

•Schwangere Frauen sind ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt von der Kostenbeteiligung befreit.

•Ein Wechsel zu einer höheren oder niedrigeren Franchise ist immer zu Beginn eines Kalenderjahres möglich.

•Versicherte können die Franchise freiwillig erhöhen, um die Prämien zu senken – dies lohnt sich jedoch nur bei niedrigen Gesundheitskosten.

•Die Kostenbeteiligung bei Zusatzversicherungen kann von der Grundversicherung abweichen.

So reduzieren Sie Ihre Kosten2024-08-27T16:37:40+00:00

Mit Mehrjahresverträgen sichern Sie sich attraktive Prämienrabatte bei den Zusatzversicherungen. Gleichzeitig haben Sie die Flexibilität, Ihre Grundversicherung jährlich zu wechseln, um die Prämien niedrig zu halten. Dank einer ganzheitlichen Beratung aus einer Hand vermeiden Sie doppelte Versicherungsleistungen und sparen zusätzlich.

Für jeden Fall bestens abgesichert2024-08-27T16:34:05+00:00

Mit unserer Versicherung sind Sie in jeder Lebenslage optimal geschützt. Egal ob Krankheit, Unfall oder andere unvorhergesehene Ereignisse – wir bieten Ihnen den passenden Schutz, damit Sie sorgenfrei durchs Leben gehen können.

Das zahlt sich für Sie aus2024-11-23T09:23:56+00:00

Sie geben täglich Ihr Bestes, um Ihr Geld zu verdienen. Daher ist es nur selbstverständlich, dass Sie erwarten, Ihre Versicherungen in die Hände einer vertrauenswürdigen und verantwortungsvollen Person zu legen. Jemand, der sich mit Versicherungen bestens auskennt und für Sie massgeschneiderte Lösungen findet. Das Versicherungsinformationszentrum kann Ihnen genau das bieten.

Gesicherter Vorteil2024-11-23T09:25:13+00:00

Durch die Verbindung von unabhängiger Beratung und gezielter Versicherungsplanung ermöglicht MIBO – Consulting seinen Kunden im Durchschnitt einen finanziellen Gewinn von 5.000 Franken* innerhalb von fünf Jahren. (*Durchschnittlicher Gewinn)

Individuelle Lösungen2024-11-23T09:25:51+00:00

Eine umfassende und persönliche Analyse Ihrer Versicherungssituation. Wir bieten bewusst keine eigenen Produkte an. Bei uns stehen Ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt der Beratung, nicht die Vorgaben eines Konzerns. Nur so können Ihre Versicherungen wirklich unabhängig geprüft und optimiert werden. Erst nachdem wir Ihre gesamte finanzielle Lage gründlich analysiert haben, erhalten Sie von unserem Versicherungsberater massgeschneiderte Empfehlungen. So können wir Sie gezielt und individuell über Ihr ganzes Leben hinweg beraten – stets mit dem Fokus auf Ihren persönlichen Vorteil.

Wir sind jederzeit für Sie da 2024-11-23T09:26:59+00:00

Wir stehen Ihnen täglich von Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung. 

Oder senden Sie uns eine Mail an info@mibo-consulting.ch 

Höchste Ansprüche an Qualität2024-08-27T16:32:13+00:00

Erwarten Sie erstklassige Beratung und Produktauswahl. Unsere speziell geschulten und zertifizierten Versicherungsberater entwickeln individuelle, bedarfsgerechte Lösungen, die exakt auf Ihre persönlichen Ziele und Wünsche abgestimmt sind. Wir arbeiten stets qualifiziert und serviceorientiert. Bevor ein Produktanbieter in das umfassende Sortiment des Schweizerischen Beratungszentrums für Versicherungen aufgenommen wird, muss er strenge Qualitätsanforderungen erfüllen.

Das macht uns besonders2024-08-27T16:32:00+00:00

Umfassende, individuelle Versicherungsberatung

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Breites Spektrum an Versicherungsprodukten