Ihre Gesundheit im Fokus
Wenn Sie Ihre Versicherung effizient und kostengünstig abschliessen möchten, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.
Ihre Gesundheit ist Ihr wertvollstes Gut, das es unbedingt zu schützen gilt. Denn Gesundheit kann rasch in Krankheit umschlagen – sei es durch einen Unfall, eine Infektion oder eine chronische Erkrankung. In solchen Momenten benötigen Sie eine Krankenversicherung, die Ihnen die bestmögliche medizinische Versorgung sichert, damit Sie schnell wieder auf die Beine kommen.
Mit Mehrjahresverträgen sichern Sie sich attraktive Prämienrabatte bei den Zusatzversicherungen. Gleichzeitig haben Sie die Flexibilität, Ihre Grundversicherung jährlich zu wechseln, um die Prämien niedrig zu halten. Dank einer ganzheitlichen Beratung aus einer Hand vermeiden Sie doppelte Versicherungsleistungen und sparen zusätzlich.
Mit unserer Versicherung sind Sie in jeder Lebenslage optimal geschützt. Egal ob Krankheit, Unfall oder andere unvorhergesehene Ereignisse – wir bieten Ihnen den passenden Schutz, damit Sie sorgenfrei durchs Leben gehen können.
Versicherungssysteme in der Schweiz

Standardmodell
Mit diesem Modell der Grundversicherung können Sie bei gesundheitlichen Beschwerden jeden Arzt und jedes Krankenhaus Ihrer Wahl aufsuchen. Ausserdem haben Sie die Freiheit, direkt einen Spezialisten zu konsultieren. Dieses Modell ist jedoch das kostspieligste unter den Krankenkassenoptionen.

HMO
Ähnlich wie beim Hausarztmodell wenden Sie sich beim HMO-Modell zunächst mit Ihren Beschwerden an eine Gruppenpraxis oder einen Arzt aus einem Ärztenetzwerk. Da jedoch nicht in jeder Region HMO-Praxen verfügbar sind, hängt es von Ihrem Wohnort ab, ob Ihre Krankenkasse diese Option anbietet.

Hausarztmodell
Unabhängig von Ihrer Beschwerde ist Ihr Hausarzt stets Ihre erste Anlaufstelle. Ausgenommen hiervon sind lediglich Vorsorgeuntersuchungen beim Frauenarzt und Augenarzt sowie Notfälle. Die Krankenkasse legt fest, welcher Arzt als Ihr Hausarzt in Frage kommt.

Telmed
Im Telmed-Modell wenden Sie sich zunächst telefonisch an eine medizinische Fachkraft. Nach Rücksprache mit dem telemedizinischen Beratungszentrum erfolgt gegebenenfalls eine Überweisung zu einem Arzt. Mit diesem Versicherungsmodell können durchschnittlich 14 Prozent der Krankenkassenprämien eingespart werden.
Wichtige Informationen auf einen Blick
Welche Franchise ist sinnvoll?
Grundsätzlich ist die Franchise von 2.500 Franken für Personen geeignet, die im Jahr maximal 2.000 Franken an Leistungen in Anspruch nehmen, die über die Grundversicherung abgedeckt sind, und die in der Lage sind, auf einmal 3.200 Franken zu zahlen. Für die meisten anderen Personen ist die niedrigere Franchise von 300 Franken empfehlenswert.
Wie und wann kann ich die Franchise ändern?
Franchise senken:
Ein Wechsel zu einer niedrigeren Franchise ist jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres möglich. Die Krankenkasse muss bis zum letzten Arbeitstag im November schriftlich über die gewünschte Änderung informiert werden.
Franchise erhöhen:
Die Entscheidung für eine höhere Franchise kann ebenfalls zu Jahresbeginn umgesetzt werden. Auch hier ist es notwendig, die Krankenkasse bis zum letzten Arbeitstag im Dezember schriftlich zu benachrichtigen.
Zusammenfassung zur Franchise:
•Die Mindestfranchise beträgt 300 Franken für Erwachsene und 0 Franken für Kinder.
•Die Franchise wird nur einmal pro Kalenderjahr fällig, wenn Leistungen beansprucht werden.
•Bei einem Wechsel der Krankenkasse zur Jahresmitte werden die bereits gezahlte Franchise und der Selbstbehalt angerechnet.
•Schwangere Frauen sind ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt von der Kostenbeteiligung befreit.
•Ein Wechsel zu einer höheren oder niedrigeren Franchise ist immer zu Beginn eines Kalenderjahres möglich.
•Versicherte können die Franchise freiwillig erhöhen, um die Prämien zu senken – dies lohnt sich jedoch nur bei niedrigen Gesundheitskosten.
•Die Kostenbeteiligung bei Zusatzversicherungen kann von der Grundversicherung abweichen.
Was ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt ist der Anteil an den Krankenkassenkosten, den Sie selbst tragen müssen. Er kann sowohl bei der Grundversicherung als auch bei den Zusatzversicherungen anfallen.
In der Grundversicherung wird der Selbstbehalt fällig, sobald die gewählte Franchise aufgebraucht ist. Der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent der Behandlungskosten, wobei der Höchstbetrag pro Kalenderjahr bei 700 Franken liegt. Für Kinder, Schwangerschaften, Medikamente und Unfälle gelten jedoch besondere Regelungen.
Im Gegensatz zur Franchise ist der Selbstbehalt bei der Grundversicherung nicht wählbar. Bei Zusatzversicherungen können je nach Anbieter verschiedene Selbstbehalte gewählt werden, um die Prämien zu reduzieren.
Selbstbehalt während der Mutterschaft
Frauen sind ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt in der Grundversicherung von der Kostenbeteiligung bei Erkrankungen (z.B. Komplikationen) befreit. Zusätzlich werden weitere Mutterschaftsleistungen während und nach der Schwangerschaft übernommen.
Selbstbehalt für Kinder und Babys
Der maximale Selbstbehalt für Kinder in der Grundversicherung beträgt 350 Franken. Wenn mehr als zwei Kinder einer Familie bei derselben Krankenkasse versichert sind, ist der Selbstbehalt für alle Kinder zusammen auf 1.000 Franken begrenzt.
Tipp: Sie können ungeborene Kinder auch bereits vor der Geburt bei der Krankenkasse anmelden.
Selbstbehalt bei Medikamenten
Für Originalmedikamente, für die es ein Generikum gibt, beträgt der Selbstbehalt 20 Prozent. Bei Generika liegt der Selbstbehalt bei 10 Prozent.
Ausnahmen: Der Selbstbehalt bleibt bei 10 Prozent, wenn
•ein medizinischer Grund gegen die Verwendung des Generikums spricht.
•die Preisersparnis zwischen Originalmedikament und Generikum weniger als 20 Prozent beträgt.
Selbstbehalt bei Unfällen
Arbeitnehmer, die mehr als 8 Stunden pro Woche bei demselben Arbeitgeber arbeiten, sind über den Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. Die Unfallversicherung nach UVG erfordert keine Franchise und keinen Selbstbehalt.
Selbstbehalt bei Zusatzversicherungen
Bei Zusatzversicherungen gelten die von der jeweiligen Versicherung festgelegten Selbstbehalte.
Beteiligung an Spitalaufenthalten
In der Grundversicherung müssen Sie für jeden Tag eines Spitalaufenthalts 15 Franken selbst bezahlen. Kinder bis 18 Jahre, junge Erwachsene bis 25 Jahre in Ausbildung sowie Mutterschaftsleistungen sind von dieser Kostenbeteiligung ausgenommen.
Zusatzversicherung einfach erklärt
Die Zusatzversicherung bietet Schutz für Behandlungen und Leistungen, die nicht durch die Grundversicherung abgedeckt sind. Je nach Krankenkasse gibt es unterschiedliche Zusatzversicherungen, und die Prämien können je nach Alter und Geschlecht variieren. Krankenkassen können auch bestimmte Bedingungen stellen oder die Aufnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Zahnzusatzversicherung
Die Grundversicherung übernimmt nur die Kosten für Zahnbehandlungen und -korrekturen, die medizinisch notwendig sind und aufgrund einer Erkrankung erfolgen. Für zusätzliche zahnärztliche Leistungen ist eine Zahnzusatzversicherung erforderlich.
Spitalzusatzversicherung
Die häufigste Zusatzversicherung in der Schweiz ist die „allgemeine Abteilung ganze Schweiz“. Es gibt jedoch auch weitere Optionen wie privat, halbprivat oder flexibel, die unterschiedliche Leistungen im Krankenhaus abdecken.
Komplementärmedizin
Die Grundversicherung übernimmt nur bestimmte Methoden der Alternativ- und Komplementärmedizin und nur, wenn diese von schulmedizinisch ausgebildeten Ärzten durchgeführt werden. Für umfassendere Leistungen in der Komplementärmedizin ist eine Zusatzversicherung notwendig.
Brillenversicherung
Die Grundversicherung deckt bei Erwachsenen keine Kosten für Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen. Für Kinder gibt es eine jährliche Unterstützung von bis zu 180 CHF. Eine Zusatzversicherung für Brillen kann in vielen Fällen sinnvoll sein.
Yoga, Fitness und Sport
Viele Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen an, die Bereiche wie Sport, Gesundheit und Wellness abdecken. Die Auswahl ist vielfältig und die Preisunterschiede können erheblich sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel über Zusatzversicherungen im Sportbereich.
Reiseversicherung
Die Grundversicherung übernimmt nicht alle Behandlungskosten im Ausland. Daher bieten Zusatzversicherungen spezielle Leistungen wie „Heilungskosten im Ausland“ an. Weitere Details zur Reiseversicherung der Krankenkassen finden Sie hier.
Informationen zum Wechsel der Krankenversicherung
•Ein Wechsel der Krankenkasse kann sinnvoll sein, um Kosten zu reduzieren, Ihre Zufriedenheit zu verbessern oder das Versicherungsmodell zu optimieren.
•Im Krankenkassenvergleich von Comparis finden Sie aktuelle Prämien und Modelle der Krankenkassen. So können Sie bequem und ohne Druck von Beratern das beste Angebot auswählen und Ihre Krankenkasse wechseln.
•Die Kündigung der Grundversicherung muss bis spätestens 30. November 2022 bei Ihrer Krankenkasse eingegangen sein (am besten per Einschreiben), da der Poststempel nicht zählt.
•Die Kündigungsfrist für Zusatzversicherungen beträgt in der Regel drei Monate (bis zum 30. September) oder länger.
•Sie können Grund- und Zusatzversicherungen unabhängig voneinander kündigen und wechseln.
•Stellen Sie sicher, dass Sie sich eine Erinnerung für die Kündigung setzen, um den Wechsel rechtzeitig vorzunehmen.
Weitere Hinweise zum Krankenkassenwechsel
•Sie können Ihre Grundversicherung jedes Jahr wechseln.
•Die Krankenkasse muss in der Grundversicherung alle Personen ohne Einschränkung aufnehmen.
•Ihre alte Krankenkasse benötigt eine Bestätigung der neu abgeschlossenen Grundversicherung. Fehlt diese Bestätigung bis spätestens 30. Dezember, kann die alte Krankenkasse den Wechsel verweigern und Sie bleiben bei der bisherigen Versicherung. Daher sollten Sie die Bestätigung rechtzeitig besorgen.
•Begleichen Sie ausstehende Monatsprämien rechtzeitig.
•Überprüfen Sie bei einem Krankenkassenwechsel, ob es sinnvoll ist, auch die Franchise oder das Versicherungsmodell anzupassen, um möglicherweise weitere Prämien zu sparen.
•Ihre neue Krankenkasse muss Ihnen die neue Prämie spätestens bis 31. Oktober mitteilen. Andernfalls verlängert sich die Kündigungsfrist. In dem Schreiben muss auf Ihr Kündigungsrecht hingewiesen werden.
•Wenn Sie nur die Grundversicherung kündigen möchten, aber Ihre Zusatzversicherungen bei der alten Krankenkasse behalten möchten, müssen Sie dies klar im Kündigungsschreiben vermerken: „Diese Kündigung betrifft nur die Grundversicherung. Meine Zusatzversicherung bleibt bei Ihrer Krankenkasse.“
•Personen ab 18 Jahren müssen die Kündigung selbst unterschreiben.
Kündigungsfristen der Zusatzversicherung
•Die Krankenkassen legen die Kündigungsfristen für Zusatzversicherungen selbst fest. Oft ist die Frist länger als bei der Grundversicherung (zum Beispiel drei Monate bis Ende des Jahres, also bis Ende September). Die Frist kann je nach Art der Kündigung, wie z.B. ordentliche Kündigung oder Kündigung aufgrund von Prämienerhöhung, variieren.
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